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Information zur Gebührenerhöhung ab 01.01.2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

 

turnusmäßig hat die Verbandsversammlung im Jahr 2023 die Gebührenkalkulation beauftragt, deren Ergebnis seit dem 14.05.2024 vorliegt und die am 28.05.2024 von der Verbandsversammlung beschlossen wurde. Aufgrund der Gebührenkalkulation müssen sich die Abwassergebühren ab dem 01.01.2024 in allen verbrauchsabhängigen Bereichen erhöhen, die Grundgebühr im zentralen Bereich muss nicht verändert werden, die dezentrale Grundgebühr kann gesenkt werden. Diese Änderungen wurden in der ebenfalls am 28.05.2024 beschlossenen 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“ festgeschrieben. 

 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben war der AZV im letzten Kalkulationszeitraum für die Jahre 2021 bis 2023 gezwungen, die Gebühren im zentralen Bereich und im Bereich der TOK zum 01.01.2021 zu senken, obwohl damals bereits klar war, dass die notwendige Kostendeckung damit nicht erreicht werden kann. Damals wurde deshalb bereits darauf hingewiesen, dass diese Gebühren zur Kostendeckung im Zuge der folgenden Gebührenkalkulation wieder erhöht werden müssen, was nun beschlossen wurde. 

 

Die Entwicklung der Abwassergebühren seit dem Jahr 2016 ist in Tabelle 1 dargestellt. 

 

Insgesamt liegen die Erhöhungen damit zwischen 2,5% und 8,5% jährlich, im Mittel bei 4,4% jährlich und damit insbesondere in den Jahren ab 2022 deutlich unter der Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex (Inflationsrate), die in der Tabelle 2 dargestellt ist. 

 

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. 

 

Ihre Geschäftsstelle des

Abwasserzweckverbandes „Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth“

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 24. Juni 2024

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